Nordmann & Redinger Mediation, Recht, Coaching

Nordmann & Redinger Investition

Ihre Investition

Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit richtet sich unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Für Aufträge in den Bereichen Mediation und Coaching legen wir ein Stundenhonorar fest. Bei ganz- oder mehrtägigen Veranstaltungen berechnen wir in der Regel Tagessätze.

Für Ihr individuelles Anliegen erörtern wir mit Ihnen gern den zeitlichen und finanziellen Rahmen. Sprechen Sie uns an!